BVfK - Wochenendticker 15. Juni 2019

 aktuell - anspruchsvoll - authentisch

*** exklusiv für BVfK-Mitglieder ***

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Das Elektroauto ist in aller Munde, doch kaum einer kauft eins.

 

Toyota gelingt die Akku-Sensation: „Wie sind in ein neues Zeitalter eingetreten"

 

Mit dem BVfK in die Zukunft: Wir können dafür sorgen, dass freie Kfz-Händler jegliche Wandel schnell, sicher und professionell umsetzen können.

 

BMW steigt in das Geschäft mit Flugtaxis ein.

 

RETRO CLASSICS COLOGNE 2019: Wer ist dabei?

 

Buchvorstellung: Jetzt fahr erst mal...

 

Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Kollegenangebote jetzt wieder mit neuen Funktionen aktiv.

 

Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

So funktioniert der seriöse und rechtssichere Verkauf eines Autos (nicht) am Beispiel eines Wohnmobils mit Feuchtigkeitseintritt.

 

Termine:

12. September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag

2. Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK -"Rhein in Flammen" 

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Sehr geehrte BVfK-Mitglieder,

es gibt politische Bestrebungen, die klassischen Verbrennungsmotoren möglichst schnell komplett zu verbieten. Das Elektroauto ist in aller Munde, doch kaum einer kauft eins. Die Reichweiten zu kurz, die Ladezeiten zu lang, die Preise zu teuer, die Batterien ebenfalls zu teuer, zu kurzlebig und zu schwer.

Letztere sind der Knackpunkt. Wenn es gelingt, preiswertere, leichtere und weniger Platz benötigende Batterien zu bauen, die keine längere Ladezeiten haben, als man zum Tanken braucht, wird es eng um Diesel und Benziner.

Das, was bisher utopisch klang, haben die Ingenieure von Toyota inzwischen nach eigenen Angaben sensationellerweise geschafft. Die Japaner sprechen selbstbewusst und begeistert von: „Der Fortschritt hat unsere Ziele übertroffen. Wie sind in ein neues Zeitalter eingetreten"

Den vollständigen Artikel finden Sie über diesen Link >>>  Automobilwoche: Toyota meldet Durchbruch bei Festkörper-Akku

Diese überraschende Entwicklung führt zu neuen Perspektiven und wirft wieder einmal die Frage auf, wie es um die Zukunft des Automobil-Business steht. Dies nicht nur, weil unsere Verkehrsminister nicht mit dem Straßenbau nachkommen, Städte und Autobahnen notorisch verstopft sind und die grundsätzlich zu begrüßenden, jedoch teilweise mit rechtswidrigen Maßnahmen agierenden und dafür auch noch gelobt werdenden Umweltschützer das Auto zum Feind erklärt haben, sondern auch, weil der moderne, eher ideologiefreie Mensch Mobilität zunehmend anders realisiert und dabei die Digitalisierung eine immer wichtigere Rolle spielt.

Letzteres ist der Ansatzpunkt für den BVfK, der seit zwei Jahren maßgeschneiderte IT-Lösungen für Freie Kfz-Händler entwickelt, die nun schrittweise Wirklichkeit werden.

Dies aus der Erkenntnis heraus, dass wir weder die großen Veränderungen wirksam beeinflussen können, noch den Zug, wohin er auch immer fährt, stoppen können. Wir können nicht mehr und nicht weniger, als dafür sorgen, dass freie Kfz-Händler jeglichen Wandel schnell, sicher und professionell begleiten und umsetzen können.

Dann werden Sie auch weiterhin Geld mit Mobilität verdienen, egal mit was die Menschheit sich gerade fortbewegt, denn das geschieht, seitdem das Rad erfunden wurde und man das Feuermachen entdeckt hat.

Es bleibt also dabei:

 Alles Gute für Ihren Autohandel!

Ihr 

Ansgar Klein
Geschäftsführender Vorstand
Bundesverband freier Kfz-Händler BVfK e.V.

Feedback immer gerne direkt an: vorstand@bvfk.de

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BMW steigt in das Geschäft mit Flugtaxis ein.

Mit BMW steigt der nächste Autohersteller in das Geschäft mit Flugtaxis ein. Die Münchner haben nun gemeinsam mit dem US-Start-up Alakai die Studie einer Passagierdrohne mit Brennstoffzelle-Energieversorgung vorgestellt. Das sechsmotorige Lufttaxi namens Skai bietet fünf Personen Platz und soll vier Stunden in der Luft bleiben können. Die Reichweite ist mit bis zu 644 Kilometern angegeben, was der Strecke von Hamburg nach München entspricht.

Den vollständigen Artikel finden Sie über diesen Link >>> Autoservicepraxis: BMW steigt in das Geschäft mit Flugtaxis ein 

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RETRO CLASSICS COLOGNE 15. – 17. November 2019

Automobile Klassiker in der Autostadt Köln

Zum Jahresende, wenn die Motoren nach einem heißen Oldtimersommer langsam abkühlen, werden die Messehallen in Köln wieder zum Hotspot der Branche. Dann bietet die RETRO CLASSICS COLOGNE wieder vom 15.-17. November 2019 allen Szenekennern und Freunden der historischen Fahrkultur die Möglichkeit, tief in die Welt des Automobils einzutauchen.

Der BVfK erwägt auch in diesem Jahr für seine Old- und Youngtimer-Händlern einen Gemeinschaftsstand zu organisieren, bei dem die teilnehmenden BVfK-Mitglieder die Organisation des Standes, eventuelle Events, Standbetreuung und Ähnliches mitgestalten können. BVfK-Kollegen profitieren von der gegenseitigen Hilfsbereitschaft, so dass eine ständige Präsenz am Stand nicht erforderlich ist.

Der Messestand soll wieder lebendige Anlaufstelle für BVfK-Mitglieder und ihre Kunden werden. Dies fördert den Gedanken- und Informationsaustausch sowie den unkomplizierten und vertrauensvollen B2B-Handel der BVfK-Mitglieder untereinander.  

Wie im vergangenen Jahr soll ein mehrstufiges Gebührenmodell mit der Möglichkeit angeboten werden, aus Tarifen von 350 €, 500 € und 650 € je Stellplatz zu wählen.

Für die in Kürze stattfindenden Verhandlungen mit dem Messeveranstalter benötigen wir das Feedback der BVfK-Oldtimer-Spezialisierten. Bitte lassen Sie uns unverbindlich wissen, ob Sie sich eine Teilnahme am BVfK-Gemeinschaftsstand bei der RETRO CLASSICS COLOGNE 2019 vorstellen könnten:

>>> Jetzt Online-Feedback abgeben

Besten Dank für Ihr Mitwirken. Wir werden Ihre Rückmeldung bei der Planung und den Verhandlungen mit dem Veranstalter berücksichtigen.

Weitere Infos: oldtimer@bvfk.de

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Buchvorstellung: Jetzt fahr erst mal...

Zeitzeugen über die Geschichte der deutschen Oldtimerszene - zum 40. DEUVET-Jubiläum.

Das Buch soll zurück in die Zukunft der frühen Jahre führen, in denen die Oldtimerszene das Fahren lernte. Es erzählt die Geschichte der deutschen Oldtimerszene, der Clubs und Communities, berichtet von Veranstaltungen und Messen und informiert mit allen wichtigen Daten und Fakten rund ums automobile Kulturgut. Das Buch kann im BVfK-Shop zum Preis von 15 € zuzüglich Mehrwertsteuer und Versand bestellt werden.

https://shop.bvfk.de/

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Neues aus der BVfK-IT-Abteilung:

BVfK-Kollegenangebote jetzt wieder mit neuen Funktionen aktiv

Der BVfK-Kollegenverteiler ist nun in das System der BVfK-Digitalplattform integriert und steht ab sofort jedem BVfK-Händler zur Verfügung.

Was verstehen wir unter BVfK-Kollegenangebote?

Das Superschnäppchen, welches nicht ins eigne Portfolio passt. Besondere Paketangebote, die man nicht allein stemmen kann, Langsteher, die „wegmüssen“ usw.

BVfK-Kollegenangebote sind also besonders attraktive Angebote und nicht der Komplettbestand mit üblichen Händlerkonditionen.

Diesen finden Sie u.a. im B2B-Bereich der BVfK-Autowelt, der digitalen Plattform, auf der BVfK-Händler als Teil einer starken Gemeinschaft seriöser und anspruchsvoller Autohändler untereinander vertrauensvolle und gute Geschäftsbeziehung aufbauen können.

Wie funktionieren die BVfK-Kollegenangebote?

1. Anmeldung auf der BVfK-Plattform mit Ihren Benutzerdaten und Import der Fahrzeuge in Ihren Händlerbereich.

>>> Hier geht es zur Anmeldung

Der Fahrzeugimport funktioniert über eine Schnittstelle zu Autoscout24, oder mittels Import einer CSV-Datei (auf Anfrage) oder über eine manuelle Eingabe. Weitere Importschnittstellen sind in Arbeit.

2. Bei jedem Ihrer Fahrzeuge haben Sie die Option, dies als Kollegenangebot zu verschicken. Hierzu nutzen Sie bitte den Button: „Kollegenangebot versenden“.

3. Anschließend erhalten alle angemeldeten BVfK-Mitglieder die E-Mail mit Ihrem besonders attraktiven Fahrzeugangebot. Zusätzlich werden diese BVfK-Kollegenangebote in den Listenansichten mit einem Banner gekennzeichnet. (Siehe Bild oben)

Was kosten die BVfK-Kollegenangebote?

Pro Monat können Sie ein BVfK-Kollegenangebot kostenfrei versenden, bzw. ist dies im Mitgliedsbeitrag enthalten. Für jedes weitere „BVfK-Kollegenangebot“ berechnen wir jeweils 1,- EUR zzgl. MwSt.

Ihre BVfK-IT | digital@bvfk.de

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Neues aus der BVfK-Rechtsabteilung:

So funktioniert der seriöse und rechtssichere Verkauf eines Autos (nicht) am Beispiel eines Wohnmobils mit Feuchtigkeitseintritt.

 

Verkauf ohne Gewährleistung an Gewerbe“ ist kein Persilschein.

„Damit bin ich auf der sicheren Seite“, dachte sich ein auf Wohnmobile spezialisierter Händler, als er einen knapp 20 Jahre alten Bürstner an den Inhaber eines Zahnlabors veräußert hatte - nicht ohne handschriftlich in der Rubrik Sondervereinbarungen zu vermerken, dass der „Verkauf ohne Gewährleistung an Gewerbe“ erfolgt.

Doch nach Unterzeichnung des Kaufvertrags stellte der Käufer noch vor Übergabe fest, dass das Wohnmobil doch nicht so gut war, wie erwartet. An versteckten Stellen zeigte der Aufbau überraschenderweise Feuchtigkeitsschäden.

Der Verkäufer reagierte auf die Reklamation wenig entgegenkommend und verwies auf den Gewährleistungsausschluss.

Dies nahm der Käufer zum Anlass, darzulegen, dass ein Kaufvertrag gar nicht zustande gekommen sei. Der Verkäufer habe es versäumt, das Wohnmobil innerhalb der in den AGB festgelegten zehn Tage zu liefern oder die Annahme der Bestellung zu bestätigen. Auch der Gewährleistungsausschluss sei sicher nicht haltbar, schließlich habe er das Wohnmobil ja offensichtlich privat nutzen wollen. Jedenfalls habe er an dem Fahrzeug kein Interesse mehr und verweigerte die Abnahme. Die Geschichte gipfelte dann in gegenseitigen Vorwürfen. Beide Parteien sahen sich getäuscht, der Händler drohte sogar mit Strafanzeige wegen Täuschung durch den Kunden, da man das Fahrzeuge nie an eine Privatperson verkaufen wollte.

Unschön. Wie sieht es rechtlich in so einer Konstellation aus?

Frage 1: Ist ein Kaufvertrag zustande gekommen? Im vorliegenden Fall passen Kaufvertrag und AGB an entscheidender Stelle nicht zusammen, denn die AGB gehen von einer verbindlichen Bestellung, also einer einseitig bindenden Willenserklärung des Käufers aus, während im Vertrag das Geschäft bereits beiderseits „besiegelt“ wurde. Die Karte der nicht rechtzeitigen Auslieferung kann der Käufer bei bereits geschlossenem Vertrag oder bereits angenommener Verbindlicher Bestellung eigentlich nicht mehr ziehen.

Doch mag das ein Richter anders sehen, wenn sich Vertrag und AGB widersprechen. Es gilt meist die Auslegung zu Gunsten des Verbrauchers – und als solcher erklärt sich ja nun unser Käufer. Er habe sich nur überreden lassen, seinen Gewerbebetrieb als Käufer in den Vertrag eintragen zu lassen. Es sei doch immer klar gewesen, dass er das Wohnmobil privat nutzen wolle.

Mit einem solchen Einwand hatte übrigens eine Rechtsanwältin vor dem LG Dresden Erfolg, die den Vertrag für einen PKW über ihre Kanzlei abgeschlossen hatte und später erklärte, es käme auf den tatsächlichen Zweck an und sie habe das Fahrzeug für den privaten Gebrauch erworben.

Auch der BGH hat 2009 in einem Urteil festgehalten, dass bei einem Vertragsschluss mit einer natürlichen Person grundsätzlich von Verbraucherhandeln auszugehen ist. Der Verkäufer müsste dann Umstände vorbringen, nach denen das Handeln des Käufers aus seiner Sicht eindeutig und zweifelsfrei einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist.

Nicht weniger problematischer ist die Frage 2: Hat der Händler die Gewährleistung wirksam abbedungen? Man kann schon seine Zweifel haben, ob der pauschale Verweis „Verkauf ohne Gewährleistung an Gewerbe“ ausreichend ist. Auch wenn bei B2B-Geschäften weniger strenge Maßstäbe anzulegen sind, hat die Rechtsprechung an die Wirksamkeit einer Begrenzung bzw. eines kompletten Ausschlusses der Gewährleistung recht hohe Anforderungen gestellt.

So kann beispielhaft die Haftung für Schäden wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit niemals ausgeschlossen werden. Fehlt dieser Hinweis ist der Haftungsausschluss regelmäßig unwirksam.

Frage 3: Wie kann man sich dagegen schützen?

Unabhängig davon, ob Sie an einen Verbraucher oder Unternehmer verkaufen, sollten Sie das Fahrzeug stets so detailliert beschreiben, wie es Ihnen möglich ist. Dieser Mehraufwand kann Ihnen später viel Ärger ersparen. Nutzen Sie hierfür den BVfK-Fahrzeugcheck oder ggf. kaufbegleitende Gutachten von neutraler Stelle!

Sollten Sie sich dafür entscheiden, ein Fahrzeug an einen Gewerbetreibenden verkaufen zu wollen, hat der BVfK dafür ein eigenes Vertragsformular entwickelt. So geraten Sie nicht in Bedrängnis, wenn Sie versuchen, Ihren Standardvertrag für Verkäufe an Verbraucher bei Unternehmergeschäften handschriftlich, z.B. durch Streichen der nicht passenden Passagen, mühselig und in der Regel unübersichtlich anzupassen. Solche Änderungen bieten im Streitfall stets Angriffsfläche und werden oftmals zu Ihren Lasten ausgelegt. 

Die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses finden Sie im BVfK-Formular - wie gewohnt - vorangestellt auf Seite 1 direkt unter den für die Eintragung des Verkäufers bzw. Käufers vorgesehenen Feldern. So dürfte sich Ihr Vertragspartner nur wenig überzeugend darauf berufen können, der Gewährleistungsausschluss sei „irgendwo im Kleingedruckten“ versteckt gewesen. An dieser Stelle ist insbesondere darauf geachtet worden, dass die Formulierung des Gewährleistungsausschlusses den Anforderungen der Rechtsprechung mit Ihren zahlreichen Ausnahmen genügt und gleichzeitig noch einigermaßen verständlich ist. Sie dürfen also davon ausgehen, dass Sie mit diesem Vertragsformular die Gewährleistung auch wirksam ausgeschlossen haben.

Beruft sich ein Käufer dann doch einmal darauf, er habe das Fahrzeug ja als Privatperson kaufen wollen, greifen an diesem Punkt gleich mehrere Vorkehrungen des BVfK:

So wird durch die Verwendung des BVfK-Unternehmerkaufvertrags schon in der Überschrift deutlich, dass ein Unternehmergeschäft abgeschlossen werden soll. Sie sollten ferner im für den Käufer vorgesehenen Feld auch deutlich machen, dass ein Unternehmer erwirbt. Tragen Sie also eine Firma und den verantwortlichen Geschäftsführer/Inhaber ein! Der bloße Name einer natürlichen Person an dieser Stelle gereicht Ihnen schnell zum Nachteil. Idealerweise lassen Sie sich zudem im Rahmen der Geschäftsanbahnung die Gewerbeanmeldung oder auch Visitenkarten des Käufers vorlegen, die Sie sodann in Kopie Ihrer Fahrzeugakte beifügen.

Letztlich hält der BVfK für diese Fälle ein zusätzliches Formular (BVfK-Vereinbarung gewerblicher Kauf) bereit, in welchem dem Käufer nochmals eine ausdrückliche Erklärung zur Unternehmereigenschaft, wie auch eine Rückzahlungsvereinbarung hinsichtlich des ggf. im Zusammenhang mit dem Unternehmerkauf gewährten Preisnachlasses abverlangt wird.

Damit dürften Sie größtmögliche Sicherheit erlangen. So urteilte der BGH schon 2004, dass einem Käufer, der sich als Unternehmer ausgebe, um sich unter Verzicht auf eine Gewährleistung den günstigeren Preis zu sichern, die Berufung auf die verbraucherschützenden Vorschriften verwehrt sei. Wer eine Sache von einem Unternehmer kaufen wolle, der zu einem Abschluss mit einem Verbraucher nicht bereit sei, weil er keine Gewähr für das Fahrzeug übernehmen wolle, dürfe sich den Verbraucherschutz mit seinen Gewährleistungsvorschriften nicht dadurch erschleichen, dass er wahrheitswidrig als Unternehmer auftrete, um diesen zum Vertragsschluss zu bewegen.

Frage 4: Und wenn auch das nicht hilft?

Es gibt natürlich immer Fälle, in denen eine Auseinandersetzung nicht vermieden werden kann. Wenn es soweit kommen sollte, kann der Weg über die BVfK-Rechtsabteilung oder die BVfK-Schiedsstelle zu einer schnellen und günstigen Erledigung der Angelegenheit führen. Verweisen Sie Ihren privaten Kunden auf die für ihn kostenlose, effiziente und deeskaliernd arbeitende BVfK-Schiedsstelle, bevor er den Weg zum Anwalt sucht!

Den BVfK-Fahrzeugcheck, der Unternehmervertrag und die Zusatzvereinbarung finden Sie neben den übrigen BVfK-Vertragsformularen im Mitgliederbereich der BVfK-Website.

>>> BVfK-Vertragsformulare 

Viel Erfolg beim rechtsicheren Verkauf!

Ihre BVfK-Rechtsabteilung

Zur kostenlosen (im Mitgliedsbeitrag enthaltenen) Ersteinschätzung geht´s hier:

>>> Anfrage-Ersteinschätzung

Wichtige Links zu den Informationen und Leistungen der BVfK-Rechtsabteilung:

>>> BVfK-Vertragsformulare

>>> Erfassungsbogen-BVfK-Schiedsstelle

>>> Liste der BVfK-Vertragsanwälte

>>> FAQs-BVfK-Rechtsfragen

>>> BVfK-Verbraucherinformation-zum-Kaufrecht

>>> Formular zur Diesel-Problematik

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Termine:

12.September 2019: BVfK-IAA-Händlerabend

>>> Information und Anmeldung BVfK-Händlerabend zur IAA 2019

 

15. – 17. November 2019: RETRO CLASSICS COLOGNE

Jetzt Interesse am BVfK-Gemeinschaftsstand bekunden: >>> Online-Feedback abgeben

 

23. – 24. März 2020:  13.Deutscher Autorechtstag.

Jetzt vormerken: https://www.deutscher-autorechtstag.de/anmeldung-autorechtstag/

2.Mai 2020: Großer BVfK-Jubiläumskongress: 20 Jahre BVfK - "Rhein in Flammen" 

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